Berliner Erklärung zu den Unidroit Principles
Die Berliner Erklärung zu den Unidroit PRINCIPLES ist anlässlich des 22. Generalkongresses der Internationalen Akademie für Rechtsvergleichung (International Academy of Comparative Law, IACL) entstanden.
Sie soll dazu beitragen, die Kluft zwischen verschiedenen Rechtssystemen - insbesondere zwischen Ländern des common law und des civil law - bei internationalen Verträgen zu überwinden. Denn die Arbeit mit den universellen und neutralen UNIDROIT Principles (Grundregeln der internationalen Handelsverträge) kann die internationale Wirtschaft fördern und insbesondere grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse und die internationale Streitbelegung erleichtern.
Special Reporter: Prof. Dr. Eckart Brödermann (Germany/Europe) und Prof. Pedro Mendoza Montano (Guatemala/Americas).
Unterstützt von rund 400 Unterzeichnern aus 103 Rechtsordnungen: Wissenschaftlern, Praktikern, Schiedsrichtern sowie nationalen und internationalen Organisationen.
Hier finden Sie die Berliner Erklärung zu den UNIDROIT Principles.

